Bitte beachte, dass die Voraussetzung für die JobRad Berechtigung eine erfolgreiche Beantragung des Zukunftsbetrages bei Deinem Arbeitgeber ist (außer Du bist AT, oder Du bist Mitarbeiter am Standort Dresden). Diese Beantragung fand bereits Ende letzten Jahres statt. Sofern Du den Zukunftsbetrag nicht für JobRad bereits im letzten Jahr bei Deinem Arbeitgeber beantragt hast, dann bist Du leider nicht berechtigt in diesem Jahr ein JobRad zu erhalten. Du kannst den Zukunftsbetrag für JobRad das nächste Mal am Ende diesen Jahres beantragen. Dein Arbeitgeber wird Dich hierzu separat informieren.
Ausserdem nicht berechtigt sind
Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt der Stellung des Antrags auf Nutzungsüberlassung gemäß Ziffer 3 dieser Konzernbetriebsvereinbarung
- in der Probezeit sind
- nicht mehr in der Entgeltfortzahlung sind
- in Elternzeit sind und während dieser Zeit keiner Beschäftigung bei dem gleichen Arbeitgeber (Teilzeit in Elternzeit) nachgehen
- in einem ruhenden Arbeitsverhältnis sind
- in einem gekündigten Arbeitsverhältnis sind
- in einem befristeten Arbeitsverhältnis sind
- in Altersteilzeit sind
- in einem auslaufenden Arbeitsverhältnis
- in einem Insolvenz- oder Pfändungsverfahren sind
- in weniger als 4 Jahren die gesetzliche Regelaltersrente in Anspruch nehmen können
- Leiharbeitnehmern
- Auszubildenden
- Werkstudenten
- Praktikanten
- Aushilfen