Nein, es kann ein Fahrrad im Wert von max. 5.000 € durch Deinen Arbeitgeber geleast werden. Dieses Limit darf nicht überschritten werden.
Nein, es kann ein Fahrrad im Wert von max. 5.000 € durch Deinen Arbeitgeber geleast werden. Dieses Limit darf nicht überschritten werden.